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Kommunalaufsicht antwortet den Grünen Timmendorfer Strand: Karas Handeln in Sachen Grundstückskaufvertrag ist rechtens

Von René Kleinschmidt. Veröffentlicht unter LOKALES

Gemeindewappen Timmendorfer Strand

Veröffentlicht am 3. Mai 2018 mit noch keinem Kommentar

Timmendorfer Strand. Die Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Timmendorfer Strand, Stefanie Paetow, hat am 12. April 2018 die Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein um die kommunalrechtliche Überprüfung bezüglich der Entscheidung über den Grundstückskaufvertrag „Goosnest“ gebeten. Paetow wollte von der Kommunalaufsicht klären lassen, ob das Nachverhandeln des Vertrages durch Bürgermeisterin Hatice Kara mit Blick auf die Ablehnung des Kaufvertrags in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.03.2018 rechtlich zulässig war. Anwohner der Hermann-Kröger-Straße haben Kara sogar in den „Lübecker Nachrichten“ öffentlich der Lüge bezichtigt.

Heute wurde die Presse von der Gemeindeverwaltung darüber informiert, dass Bürgermeisterin Hatice Kara – nach Überprüfung des Sachverhaltes durch die Kommunalaufsicht – richtig gehandelt hat und kein Rechtsverstoß festzustellen ist. Damit ist jetzt auch geklärt, dass sich Kara immer wahrheitsgemäß zu dem Thema geäußert hat.

Die Antwort der Kommunalaufsicht an die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Stefanie Paetow, zum Nachlesen im vollen Wortlaut:

„Sehr geehrte Frau Paetow,

mit E-Mail vom 12.04.2018 haben Sie um Überprüfung der von Ihnen beschriebenen Abläufe bezüglich der Entscheidung über den Grundstückskaufvertrag „Goosnest“ gebeten. Sie fragen, ob das Nachverhandeln des Vertrages durch Frau Kara mit Blick auf die Ablehnung des Kaufvertrags in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.03.2018 rechtlich zulässig war.

Nach Prüfung des Sachverhalts unter Einbeziehung der gemeindlichen Stellungnahme darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Zu den Aufgaben der Bürgermeisterin gehört es gemäß § 55 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 Gemeindeordnung (GO) unter anderem, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen. Die Vorbereitung umfasst dabei nach einschlägiger Kommentierung mehr als die Ermittlung des Sachverhalts, die Beschaffung der notwendigen Informationen und die Prüfung der rechtlichen und sachlichen Grundlagen der zu erwägenden Entscheidungen. Vielmehr gehören zur Vorbereitung durch das verwaltungsleitende Organ auch Anregungen, Vorschläge, Hinweise, die Entwicklung eigener Initiativen sowie vorbereitende Gespräche. Üblicherweise zählt hierzu auch die Erarbeitung von Vorlagen mit Beschlussvorschlägen und das Aufzeigen von Handlungsalternativen mit ihren Vor- und Nachteilen.

Die Bürgermeisterin hat als kommunalpolitische Aufgabe ein Initiativrecht, d. h. sie kann von sich aus tätig werden. In welchem Umfang und in welcher Art und Weise die Beschlüsse vorzubereiten sind, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls und liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Bürgermeisterin. Diese Handlungsfreiheit kann ihr von der Gemeindevertretung nicht untersagt werden.

In Ansehung der soeben beschriebenen Aufgabenstellung hat die Bürgermeisterin vorliegend gehandelt und am 29.03.2018 neue Vertragsinhalte verhandelt. Die Frist, innerhalb derer die Gemeindevertretung die Möglichkeit hat, durch ihre Genehmigung diesen Vertrag wirksam werden zu lassen, wurde bis zum 07.07.2018 festgesetzt. Wie gesagt, hat die Bürgermeisterin einen Vertrag unter Genehmigungsvorbehalt vorbereitet; allein der Gemeindevertretung obliegt es zu entscheiden, ob dieser Vertrag Gültigkeit erlangen soll.

Festzustellen ist, dass vorliegend kein Rechtsverstoß ersichtlich ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sigrid Rathert
Der Landrat des Kreises Ostholstein
Stabsstelle Kommunalaufsicht“

PS: Heute abend tagt noch einmal die Gemeindevertretung, und zwar ab 18 Uhr im Sitzungraum des Rathauses, Strandallee 42, in Timmendorfer Strand.

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Nachricht vom 3.5.18 17:40

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