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Lübecker Bucht: Strände sind ab 1. April für Hunde und Pferde wieder geschlossen

Von René Kleinschmidt. Veröffentlicht unter UMLAND

Veröffentlicht am 1. April 2018 mit noch keinem Kommentar

Scharbeutz-Timmendorfer Strand. Mit dem Beginn der Osterfestes am 1. April endet auch die Möglichkeit, die Strände von Scharbeutz und Haffkrug sowie von Timmendorfer Strand und Niendorf/Ostsee mit Hund und Pferd zu erkunden.

Die Gemeinde Scharbeutz weist darauf hin, dass Hunde, mit Ausnahme der Hundestrände (Abschnitt 4 – Höhe Grill-Master und Abschnitt 31 – nördlich der Jugendherberge), und Pferde in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September nicht mit an der Strand genommen werden dürfen. Dieses gilt auch für frühe Morgenstunden und zur Abendzeit.

Hunden steht zusätzlich ein angelegter Hundeauslauf in der Scharbeutzer Heide zwischen Scharbeutz und Klingberg zur Verfügung, der ganzjährig von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geöffnet ist. Dort können sich alle Hunde austoben und frei herumlaufen.

Im gesamten Bereich der „Strandallee“, des „Ostseeplatzes“, der Strandpromenade, der Seebrückenvorplätze, der Seebrücken, dem „Haffwiesen-Park“ in Haffkrug und dem Kurpark in Scharbeutz sind Hunde ganzjährig an der Leine zu führen.

Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht von Hunden oder das Mitnahmeverbot am Strand kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Sowohl nach dem Hundegesetz als auch der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Scharbeutz müssen die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich entfernt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Für die Beseitigung ist der Hundehalter oder Hundeführer verantwortlich. Können Verursacher nicht beseitigter Verunreinigungen benannt oder ermittelt werden, so kann die zuständige Ordnungsbehörde ein Bußgeld festsetzen.

Alle Informationen können auf der Internetseite der Gemeinde Scharbeutz unter www.Gemeinde-Scharbeutz.de eingesehen werden. Spezielle Hunde Knigge liegen auch in der Gemeindeverwaltung aus.

Auskünfte erteilt auch Michèl Soltmann vom Ordnungsamt unter Telefon 04503-7709-301 oder per E-Mail an Michel.Soltmann@Gemeinde-Scharbeutz.de.

Die Strandschließung für Hunde und Pferde gilt auch in der Nachbargemeinde Timmendorfer Strand mit ihrem Ortsteil Niendorf/Ostsee. Auch hier können Hundebesitzer die beiden Hundestrände mit ihren Vierbeinern besuchen. (PM/R.K./Foto: TALB/Archiv)

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Nachricht vom 1.4.18 09:55

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