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Polizeibericht: Verbotene Verwendung einer Drohne über möglichem Tatort in Wulfsdorf

Von René Kleinschmidt. Veröffentlicht unter UMLAND

Veröffentlicht am 22. Januar 2018 mit noch keinem Kommentar

Wulfsdorf. Am Freitagvormittag, dem 19. Januar, führte der Flug einer sogenannten Drohne zu einem Polizeieinsatz in Wulfsdorf (Gemeinde Scharbeutz). Es besteht der Verdacht, dass mithilfe dieser Drohne Filmaufnahmen von einem Grundstück gefertigt wurden, das in der jüngeren Vergangenheit als möglicher Tatort eines Kapitaldeliktes für erhebliches Medieninteresse gesorgt hatte.

Von einem Zeugen war um 9.25 Uhr beobachtet worden, dass drei Personen eine Drohne in Betrieb nahmen. Dieses Fluggerät sei anschließend über die Häuser und Grundstücke in der Nähe des möglichen Tatortes und über den möglichen Tatort selbst gesteuert worden. Hier wurde am 16. Januar die Leiche der bis dato 41-jährigen Vermissten gefunden. Ihr 39-jähriger Ehemann sitzt wegen dem Verdacht, seine Frau getötet zu haben, in Untersuchunhshaft (TiNi24.de berichtete).

Die zum Einsatzort entsandte Funkwagenbesatzung der Polizeistation Scharbeutz konnte die mutmaßlich verantwortlichen Personen vor Ort antreffen. Diese gaben an, als freiberufliche Berichterstatter zu arbeiten.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der seit April 2017 geltenden Verordnung über den Betrieb von sogenannten unbemannten Fluggeräten klare Verbote geregelt sind. So gilt zum Beispiel für Geräte mit einem Gewicht über 0,25 kg und solche, die Bilder oder/und akustische oder Funksignale aufzeichnen oder übertragen können, ein generelles Betriebsverbot über Wohngrundstücken sofern keine Einwilligung des Eigentümers vorliegt. Näheres kann im Internet unter www.bmvi.de/drohnen nachgelesen werden.

Im konkreten Fall wurde daher durch die Polizei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Luftverkehrsvorschriften eingeleitet. (PM/R.K./Foto „Fernsteuerung einer Drohne“: Jörg Brinckheger /pixelio.de)

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Nachricht vom 22.1.18 19:20

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